„Gemeinnützig Vermieten“ stärken

Um das Selbstverständnis und die Vorteile des „Gemeinnützigen Wohnens“ zu betonen, sollten konsumentenschutzseitig zertifizierte Mietverträge eingeführt werden

  • die Mietermitbestimmung (Sanierungen, Wohnumfeld) und Maßnahmen zur Delogierungsprävention forciert werden
  • alternative, erneuerbare Energie für die Bewohner verstärkt nutzbar gemacht werden. Regenerative Energieversorgungssysteme können durch gesetzliche Anpassungen in naher Zukunft die weitgehende Selbstversorgung der Gebäude sicherstellen