VWBF fordert: keine Anlegerwohnungen im Gemeinnützigen Wohnbau und Erhöhung der Wohnbauförderung auf 1% des BIP

Wien (OTS) 14.12.2022 – „Gegen jede Form der Spekulation und auch gegen Anlegerwohnungen im Gemeinnützigen Wohnbau“ spricht sich anlässlich der aktuellen Diskussionen KommR Mag. Michael Gehbauer, Obmann des VWBF aus.

Die Gemeinnützigen Bauvereinigungen haben die primäre Aufgabe, die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit leistbarem Wohnraum sicherzustellen. Dieser Aufgabe kommt der Sektor mit seinen rund 1 Mio. verwalteten Einheiten seit Jahrzehnten in beeindruckender Art und Weise nach. Damit wohnen die BewohnerInnen dieser Wohnungen im Schnitt um 2 Euro pro m2 Wohnnutzfläche und mehr als 20% günstiger als im privaten Sektor. 

Im Moment sind GBVs (Gemeinnützige Bauvereinigungen) jedoch oft auch gezwungen, auf Grund der Rahmenbedingungen im geförderten Wohnbau frei finanziert zu bauen, zum Beispiel, wenn die gestiegenen Grund- und Baukosten eine geförderte Errichtung erschweren oder verunmöglichen. In diesen Fällen haben Gemeinnützige im Sinne ihres Versorgungsauftrages primär Miet- und Eigentumswohnungen zur Erfüllung des Wohnbedürfnisses bzw. für selbstnutzende Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Selbst diese Wohnungen sind in der Regel günstiger als von Privaten errichtete Wohnungen, da sie nach dem Kostendeckungsprinzip des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) vermietet und verkauft werden. Ein Verkauf an Anleger ist nicht vorgesehen. 

Wünschenswert wäre, dass diese Wohnungen, auch wenn sie nicht gefördert errichtet wurden, dauerhaft dem WGG und seinen Beschränkungen unterliegen würden. Dies würde sie auch für Investoren und für Spekulation unattraktiver machen. Schon jetzt bestehen für sie Beschränkungen beim Verkauf innerhalb von 15 Jahren nach Erwerb. Diese Antispekulationsbestimmungen sollten ausgeweitet werden. 

Davon zu unterscheiden ist die Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen durch nicht gemeinnützige Töchter von GBVs, die der vollen Steuerpflicht unterliegen und somit privaten Immobilienunternehmen gleichgestellt sind. Allfällig erwirtschaftete Gewinne kommen den gemeinnützigen Muttergesellschaften zu Gute und stützen den sozialen Wohnbau. 

Abschließend erinnert KommR Mag. Michael Gehbauer aber auch an die Forderung des VWBF, die Wohnbauförderung wieder auf 1% des BIP (Bruttoinlandsproduktes) zu erhöhen (Anm. derzeit beträgt sie nur 0,4% des BIP, wohingegen sie in Spitzenzeiten in den 1990-er Jahren bis zu 1,3% betragen hat). Ohne diese Maßnahmen wird es den GBV´s nicht möglich sein, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen und neben den gestiegenen Bau- und Grundkosten auch die Zinserhöhungen abzufedern.

VWBF-Symposium 2022

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