Für zukünftig kostengünstige Wohnungen in ausreichender Menge ist die Grundstücksbeschaffung das Gebot der Stunde. Ein forciertes Engagement der öffentlichen Hand ist unumgänglich. Das Bauland-Mobilisierungspaket umfasst

  • eine verfassungsrechtlich „wasserdichte“ Klarstellung, dass Maßnahmen zur Grundstücksbeschaffung Ländersache sind
  • die Vergabe von günstigem Bauland und Baurechten durch die
    öffentliche Hand
  • Liegenschaften der öffentlichen Hand für den geförderten Wohnbau zu
    reservieren, Bodenfonds der öffentlichen Hand zu aktivieren, langjährig
    unbebaute Grundstücke rückzuwidmen
  • im Gemeinbedarf liegende Vorbehaltsflächen für den „förderbaren
    gemeinnützigen (Miet-)Wohnbau“ nutzbar zu machen
  • kostenverursachende städtebauliche Verträge als Widmungsvoraussetzungen zurückzunehmen
  • das Bodenbeschaffungsgesetz zu reaktivieren
  • Widmungsverfahren zu beschleunigen
  • die Stadtteilentwicklung durch die GBV zu ermöglichen